Allgemeine Verkaufsbedingungen Paratronic

 

 

Die Bezeichnung "PARATRONIC" bezieht sich auf die Gesellschaft PARATRONIC S.A.S., eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 877.088 Euro, eingetragen im Handelsregister von BOURG EN BRESSE unter der Nummer 403 308 893, mit Sitz in: Zone Industrielle - Rue des Genêts - 01600 REYRIEUX - FRANCE.

 

  1. Annahme dieser Bedingungen Der Käufer bestätigt, dass er spätestens bei der Bestellung von diesen Bedingungen Kenntnis genommen hat und erklärt ausdrücklich, dass er sie vorbehaltlos akzeptiert. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen haben Vorrang vor allen anderen Bedingungen, die in einem anderen Medium erscheinen, es sei denn, PARATRONIC verzichtet vorher ausdrücklich und schriftlich darauf. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen mit PARATRONIC, insbesondere für alle Verkaufsgeschäfte.

 

  1. Produkte PARATRONIC informiert den Käufer über alle wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Produkte, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Fotos, auf denen die Produkte eventuell abgebildet sind, nicht Bestandteil des Vertrages sind. Die auf den von PARATRONIC herausgegebenen Datenträgern genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. PARATRONIC behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern, wobei PARATRONIC sich verpflichtet, den zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung angegebenen Preis anzuwenden.

 

  1. Bestellungen können aufgegeben werden: - per E-Mail: info@paratronic.fr ; - per Post mit einem Bestellformular an: PARATRONIC - Service commercial - Zone Industrielle - Rue des Genêts - 01600 REYRIEUX; - per Fax mit einem Bestellformular an 04 74 00 02 42; - per Telefon: 04 74 00 12 70 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12.15 Uhr und von 13.30 Uhr bis 19 Uhr. Der Käufer ist an die zum Zeitpunkt der Bestellung gemachten Angaben gebunden. PARATRONIC kann nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung des Produkts im Falle eines Fehlers in der Adresse des Empfängers verantwortlich gemacht werden. Alle Bestellungen stehen unter dem Vorbehalt der Annahme durch PARATRONIC. PARATRONIC behält sich das Recht vor, jede Bestellung einer Person abzulehnen, mit der ein Rechtsstreit besteht, insbesondere wegen Nichtbezahlung einer früheren Bestellung.

 

  1. Zahlung des Preises Die Zahlungsbedingungen werden zum Zeitpunkt der Bestellung festgelegt. Ansonsten ist der Preis per Nachnahme zu zahlen. Schecks, Wechsel und Solawechsel gelten erst ab dem Zeitpunkt ihres effektiven Einzugs als Zahlungsmittel. Bei gestaffelten Zahlungen hat die Nichtzahlung einer einzigen Rate die Fälligkeit des gesamten Preises zur Folge. Jeder Verzug bei der Zahlung des Preises zieht automatisch die Zahlung von Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich 60 % ab dem Fälligkeitsdatum nach sich. Die Nichtbezahlung des Preises am Fälligkeitstag hat automatisch die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 10 % des Wertes der verkauften Produkte, einschließlich Mehrwertsteuer, zu Lasten des Käufers als Strafklausel zur Folge. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag ist der Besteller außerdem verpflichtet, PARATRONIC alle Bank-, Protest- und Mahnkosten sowie alle Verfahrens- und Vollstreckungskosten zu erstatten, die PARATRONIC bei der Beitreibung ihrer Forderung entstehen. Die vorgenannten Kosten und Entschädigungen werden von etwaigen Teilzahlungen abgezogen. Diese Bestimmungen über die Zahlung des Preises gelten unbeschadet der etwaigen Anwendung der Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt.

 

  1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung angegebene Adresse. Die Lieferfristen sind indikativ und es wird keine Entschädigung für eine Verzögerung fällig, es sei denn, sie wurden ausdrücklich festgelegt und von PARATRONIC zum Zeitpunkt der Bestellung akzeptiert. Die Risiken der verkauften Waren gehen auf den Käufer über, sobald die bestellten Produkte das Werk von PARATRONIC verlassen haben, wobei der Transport stets auf Risiko des Käufers erfolgt. Vor der Unterzeichnung des Lieferscheins des Spediteurs muss der Kunde prüfen, ob die gelieferten Produkte mit den Angaben auf dem Lieferschein, der Anzahl der Packstücke, der Art und dem offensichtlichen Zustand der Waren übereinstimmen. Der Käufer muss auf dem Lieferschein des Spediteurs - unter Androhung der Verwirkung aller Regressansprüche gegenüber dem Spediteur - Art und Umfang der von ihm festgestellten Mängel und Transportschäden angeben. Diese Vorbehalte müssen präzise und aussagekräftig sein, d. h. sie müssen die Art und das Ausmaß des Schadens an der Ausrüstung klar erkennen lassen. In der Rechtsprechung wird hervorgehoben, dass folgende Vorbehalte als unzureichend angesehen werden: "Vorbehaltlich des Auspackens"; "Eingang vorbehaltlich der Qualitäts- und Mengenkontrolle" und generell "allgemein gehaltene Vorbehalte ohne Angabe der Art und des Ausmaßes des Schadens" . Der Käufer muss seine präzisen und begründeten Proteste innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung per Einschreiben mit Rückschein an den Spediteur bestätigen, andernfalls verliert er seine Rechte. Eine Kopie ist an PARATRONIC zur Information zu senden.

 

  1. Eigentumsvorbehalt Der Eigentumsübergang an den gekauften Produkten erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung und die verkauften Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentum von PARATRONIC. Ein dem Käufer gewährter Aufschub der Fälligkeit unterliegt der gleichen Eigentumsvorbehaltsklausel, der der Käufer im Voraus zustimmt. Bei Nichtzahlung des Preises am Fälligkeitstag ist PARATRONIC berechtigt, die gelieferten Produkte acht Tage nach erfolgloser Zahlungsaufforderung zurückzufordern. Die Reklamation wird dem Kunden per Einschreiben mit Empfangsbestätigung mitgeteilt. Die Produkte müssen vom Käufer auf eigene Kosten und Gefahr innerhalb einer Frist von höchstens acht Tagen nach Erhalt der Reklamationsmitteilung zurückgesandt werden. In Ermangelung einer Rückgabe wird bis zur vollständigen Rückgabe eine endgültige Vertragsstrafe in Höhe von 1 % pro Verzugstag, berechnet auf den Wert der verkauften Waren einschließlich Steuern, fällig. Im Falle des Konkurses oder der Liquidation des Käufers wird die Forderung sofort geltend gemacht, ohne dass die im vorstehenden Absatz genannten Formalitäten eingehalten werden müssen, jedoch unter den gleichen Bedingungen wie bei einer Vertragsstrafe. Die Reklamation belastet den Käufer automatisch mit den Kosten für den Transport und die Rücksendung und, im Falle der Verwendung der verkauften Produkte, mit den Kosten für die Reinigung und die Neuverpackung sowie mit einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 50 % des Wertes einschließlich Steuern der verkauften Waren, berechnet pro Monat, vom Tag der Lieferung bis zum Tag der Rückgabe. Die vorgenannten Kosten und Entschädigungen werden von etwaigen Teilzahlungen abgezogen. Dieser Eigentumsvorbehalt steht dem in Artikel 5 vorgesehenen Gefahrenübergang nicht entgegen.

 

  1. Haftung Die von PARATRONIC zum Verkauf angebotenen Produkte unterliegen der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel an der verkauften Ware, zu der der Verkäufer gemäß Artikel 1641 ff. des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet ist. PARATRONIC haftet nicht für Schäden jeglicher Art, ob materiell oder immateriell, die durch Fehlfunktion oder Missbrauch der verkauften Produkte entstehen können. Die Haftung von PARATRONIC ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

 

  1. Ende der Lebensdauer der Produkte Im Rahmen der europäischen Richtlinie 2002/96/EG vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie), die in Frankreich durch das Dekret Nr. 2005-829 vom 20. Juli 2005 umgesetzt wurde, dürfen die von PARATRONIC auf den Markt gebrachten elektrischen oder elektronischen Geräte sowie ihre Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien auf keinen Fall in den Hausmüll geworfen werden. PARATRONIC hat ein individuelles Sammelsystem eingerichtet und nimmt diese Produkte kostenlos zurück und behandelt sie entweder am Ort der Nutzung ab einer Sammelstelle, die mit einem Fahrzeug mit geeigneten Transportmitteln erreichbar ist, ab einer Schwelle von 500 kg oder an der Verkaufsstelle. In letzterem Fall sind sie von den Kunden (Endnutzern) an die Adresse des Firmensitzes an die WEEE-Recyclingabteilung zurückzusenden.

 

  1. Streitfall Alle Streitigkeiten zwischen dem Käufer und PARATRONIC unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts von LYON und unterliegen dem französischen Recht.