Campingplätze in Überschwemmungsgebieten

Lösung zur Echtzeit-Überwachung der Flusspegel für Campingplätze in Überschwemmungsgebieten.

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Verwundbarkeit und Schutz von Campingplätzen in den Bergen vor Überschwemmungen

"Face aÜberschwemmung Campingplatzufgrund ihrer häufigen Lage in überschwemmungsgefährdeten Gebieten und der Anfälligkeit ihrer Infrastrukturen stellen Campingplätze bei Sturzfluten eine ganz besondere Herausforderung dar. Die geltenden Rechtsvorschriften legen daher Wert auf die Information der Camper und ihre Evakuierung im Notfall.

In der Praxis wird das Risiko auf Campingplätzen in Überschwemmungsgebieten zwar im Großen und Ganzen, wenn auch ungleichmäßig, angezeigt, aber es gibt noch Grauzonen bei der Organisation der Warnung: Nicht alle Campingplätze in Überschwemmungsgebieten sind mit Hochwasserwarngeräten ausgestattet, und die Betreiber von Campingplätzen in Überschwemmungsgebieten beklagen sich über die Vielzahl unnötiger Wetterwarnungen. Interviews mit Betreibern von Campingplätzen in Überschwemmungsgebieten zeigen darüber hinaus, dass sie sich nicht immer des Risikos bewusst sind und die Auswirkungen der Informationen auf die Touristen fürchten.

Die Anwendung des Gesetzes liegt also eher am Zwang zur Überwachung durch die staatlichen Stellen als an der Überzeugung der Betreiber von Campingplätzen in Überschwemmungsgebieten."

According to: Peltier A., 2006, "De toile et de tôle: vulnérabilité et protection des campings de montagne face aux inondations", Réduire la vulnérabilité de l'existant, Montpellier: Presses Universitaires de la Méditerranée, coll. Géorisques, n°1, pp. 97-104.

 

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Texte zu Campingplätzen in Überschwemmungsgebieten

FRANZÖSISCHE REPUBLIK :

Ministerium für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie.

Generaldirektion für Risikoprävention
Abteilung für Natur- und Wasserrisiken
Büro für vorbeugende Information, Koordination und Prospektive

Instruction du Gouvernement du 6 octobre 2014, Relative à l'application de la réglementation spécifique aux terrains de camping et de caravanage situés dans les zones de submersion rapide (Campingplätze in Überschwemmungsgebieten).

NOR: DEVP1419070J

Zusammenfassung :

Diese Anweisung erinnert an die Vorschriften für Camping- und Caravaningplätze in Gebieten mit vorhersehbaren Risiken. Sie fordert eine Überprüfung der Relevanz der Genehmigungen und der Einhaltung dieser Vorschriften für diejenigen, die sich in Zonen mit schnell kinetischen Überschwemmungen befinden. Sie erläutert die Bedingungen für die Evakuierung in gefährdeten Gebieten, wenn die Warnstufe Orange oder Rot für Hochwasser ausgerufen wird.

Referenztexte :

Städtebaugesetzbuch :

Artikel L443-2 über Vorschriften, die die Sicherheit der Bewohner von Campingplätzen und ähnlichen Einrichtungen gewährleisten

Artikel R443-1 bis R443-16, die sich insbesondere auf die Bedingungen für die Schließung von Grundstücken beziehen

Umweltgesetzbuch :

Artikel R125-15 bis 22

Dekret Nr. 95-260 vom 8. März 1995 über die beratende Kommission für Sicherheit und Zugänglichkeit auf Departement-Ebene (Commission consultative départementale de sécurité et d'accessibilité)

Erlass vom 6. Februar 1995 zur Festlegung des Modells des Hefts mit Sicherheitsvorschriften für die Verwalter von Camping- und Wohnwagenstellplätzen, die einem vorhersehbaren natürlichen oder technologischen Risiko ausgesetzt sind

Interministerielles Rundschreiben Nr. 95-14 vom 6. Februar 1995 über die Anwendung des Dekrets vom 13. Juli 1994.

Interministerielles Rundschreiben Nr. 97-106 vom 25. November 1997 über die Anwendung der besonderen Vorschriften für Campingplätze in Risikogebieten.

 

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1. Der Kontext

Die Schäden, die Campingplätze durch den Sturm Xynthia im Februar 2010 und die Überschwemmungen des Argens im Juni 2010 erlitten haben, führten dazu, dass Sie durch die Maßnahme Nr. 141 des im Februar 2011 eingeführten Plans für schnelle Überschwemmungen (PSR) aufgefordert wurden, in jedem Departement eine Überprüfung der Gefährdung und Anfälligkeit aller dieser Grundstücke für die Risiken schneller Überschwemmungen durchzuführen.

Die Ereignisse im Jahr 2013 in den Pyrenäen, Anfang 2014 in der Bretagne und im Var und in den letzten Tagen im Languedoc-Roussillon erinnern uns an die höchsten Ansprüche an die Pflichten in Bezug auf die Sicherheit der Bewohner von Camping- und Caravaningplätzen.

Drei Jahre nach der Einführung des Plans für schnelle Überflutungen und nach der Halbzeitbewertung durch eine interministerielle Inspektionsgruppe erscheint es uns notwendig, eine erste Bilanz der Umsetzung dieser Maßnahme zu ziehen, die besonders die Verantwortung des Staates und der Gebietskörperschaften betrifft.

Die Bewertung dieser Maßnahme durch die interministerielle Inspektionsmission ergab nämlich, dass die unternommenen Schritte noch nicht abgeschlossen sind und fortgesetzt werden müssen.

Die Kontrollen sind im Allgemeinen unregelmäßig und die Situation in den betroffenen Gebieten ist nach wie vor sehr uneinheitlich, auch wenn in mehreren Regionen und Departements wichtige Arbeit bei der Erfassung und Einführung von Umgestaltungsmaßnahmen geleistet wurde.

2. Der Aktionsplan

Hierbei handelt es sich um Camping- und Wohnwagenstellplätze im Sinne von Artikel R 125-15 des Umweltgesetzbuchs, die für den Empfang von Zelten, Wohnwagen, mobilen Freizeitwohnsitzen und leichten Freizeitwohnungen bestimmt sind und sich in Gebieten mit Überschwemmungsrisiko durch städtischen oder ländlichen Abfluss, Sturzfluten, Meeresüberflutung und Bruch von hydraulischen Schutzwerken mit Ausnahme von Dämmen befinden.

Die Abgrenzung dieser Gebiete wird im Präfekturerlass über Gebiete mit vorhersehbaren natürlichen oder technologischen Risiken gemäß Artikel R443-9 des Stadtplanungsgesetzes erwähnt.

In diesen Gebieten erstellen Sie eine Liste der Campingplätze, die einem oder mehreren Risiken ausgesetzt sind, indem Sie die verschiedenen Informationen, die Ihnen über das Ausmaß der Gefährdung vorliegen, zusammenstellen.

Auf bestehenden Campingplätzen überprüfen Sie :

o die Einhaltung der Informations-, Warn- und Evakuierungsvorschriften, die in Anwendung von Artikel L443-2 des Städtebaugesetzes erlassen wurden. Diese müssen im Departement mit der vom Bürgermeister in seinem kommunalen Notfallplan (PCS) entwickelten Reaktion auf die zivile Sicherheit und mit der Organisation der Reaktion auf die zivile Sicherheit (ORSEC) im Einklang stehen. Ein Muster des Vorschriftenhefts finden Sie anbei.

o die Gültigkeit der erteilten Genehmigungen im Hinblick auf die Entwicklung ihrer Exposition und Anfälligkeit.

Um neue Ansiedlungen zu vermeiden, die die Sicherheit der Bewohner gefährden, werden Sie bei der Prüfung der Erschließungsgenehmigung sowie im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle überprüfen, ob die Überschwemmungsgefahr und die Gefährdung durch andere natürliche (insbesondere Erdrutsche, herabstürzende Blöcke oder Bäume, Stürme und Waldbrände) und technologische Risiken angemessen berücksichtigt werden.

Bei einer Hochwasserwarnstufe Orange für Flüsse prüfen Sie in Verbindung mit den betroffenen Bürgermeistern, ob die Evakuierung der Campingplätze entlang dieser Flüsse notwendig ist. Bei Hochwasserwarnstufe Rot muss diese Evakuierung auf jeden Fall unverzüglich eingeleitet werden.

Angesichts des Sturmrisikos fordern Sie die Campingplatzbetreiber auf, folgende Empfehlungen zu berücksichtigen: einerseits das Beschneiden der Bäume im Rahmen der Wartungsarbeiten, andererseits während des Ereignisses die Überwachung der Bäume ab der Warnung vor starkem Wind und die Zusammenführung der Camper in einem festen Unterstand.

Schließlich werden Sie in jedem Departement ihre Inspektion im Rahmen eines Programms organisieren, das Sie bis zum 31. Oktober 2014 nach Anhörung der Unterkommission "Camping" der beratenden Kommission für Sicherheit und Zugänglichkeit auf Departement-Ebene (CCDSA) beschließen werden.

In diesem Programm wird unter Mobilisierung aller Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und der Herausforderungen des Gebiets eine Liste von Grundstücken festgelegt, deren Inspektion Priorität hat. Das Programm sollte sich über höchstens zwei Jahre erstrecken.

Sie müssen uns unter diesen Stempeln und innerhalb eines Monats die besonderen Fälle von Camping- und Wohnwagenplätzen melden, bei denen es unmöglich ist, Warn- und Evakuierungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten. Es wird Ihnen dann obliegen, mit den Bürgermeistern die mögliche administrative Schließung von Plätzen zu prüfen, die einer ernsten Gefahr für Menschenleben ausgesetzt sind.

Sie werden uns ab dem 15. November 2014 halbjährlich mithilfe des beigefügten Formulars über die Umsetzung dieses Programms informieren.

Erstellt am 6. Oktober 2014

Die Ministerin für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie, Ségolène Royal

Der Innenminister, Bernard Cazeneuve

 

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Die Firma Paratronic bietet 3 Lösungen zur Echtzeitüberwachung der Flusspegel für Campingplätze in Überschwemmungsgebieten an:

1) Wirtschaftliche Einrichtung für Campingplätze in Überschwemmungsgebieten besteht aus :

  • Eine Pegelsonde (Typ CNR) mit kontinuierlicher Messung des Pegels.
  • 220-Volt-Stromversorgung mit Batterie.
  • Eine Anzeige/ein Schwellenwert-Relais, das bei Erreichen eines Schwellenwerts eine Sirene und/oder eine Rundumleuchte auslöst.
  • Intermediäre Vorrichtung zur Echtzeitüberwachung der Flusspegel für Campingplätze in Überschwemmungsgebieten :

2) Zwischenvorrichtung für Campingplätze in überschwemmungsgefährdeten Gebieten ermöglicht eine sichere Überwachung durch doppelte Redundanz :

  • Redundante Messung: 1 kontinuierlicher Füllstandssensor und ein mechanischer Sensor,
  • Redundante Alarmierung: 1 Kontaktausgang zur Steuerung einer Sirene oder einer Rundumleuchte, aber auch zum Versenden einer Alarm-SMS.

Die Sicherheit wird durch Warnungen erhöht, die nicht nur den gemessenen Pegelstand, sondern auch die Geschwindigkeit des Wasseranstiegs anzeigen.

3) Vorrichtung für Campingplätze in Überschwemmungsgebieten basiert auf :

  • eine Messstation vom Typ LNS,
  • eine Pegelsonde (Typ CNR) mit kontinuierlicher Messung des Pegels,
  • eine 220V-Stromversorgung, die durch eine Batterie unterstützt wird,
  • einen Füllstandssensor vom Typ "Birne",
  • ein GSM/GPRS-Modem.

 

  • Umfassende Vorrichtung zur Echtzeitüberwachung der Flusspegel für Campingplätze in Überschwemmungsgebieten :

Zwischenvorrichtung für Campingplätze in Überschwemmungsgebieten, ergänzt durch eine Kamera und einen Web Supervisor.

Die Daten und Bilder sind über das Internet zugänglich.

Der web supervisor präsentiert sich wie eine eigene Website. Sie ist daher von jedem Gerät mit Internetanschluss (Computer, Tablet, Smartphone, ...) aus zugänglich.

Als einfache und kostengünstige Überwachungslösung erfordert dieser Webservice keine Anfangsinvestitionen und keine Hardwarewartung :

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